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DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
 
Newsletter: 24.01.2012
Oldtimer an der Klippe? Überlegungen des DEUVET zur Zukunft der Szene
Hallo Herr Jan Gustav Ahlers
 
Uns Oldtimerfahrern geht es gut: Wir haben H-Kennzeichen und günstige Versicherungen, dürfen in Umweltzonen fahren, die Teileversorgung ist gut dank der Unterstützung vieler Hersteller, unsere Fahrzeuge sind ausgesprochene Sympathieträger. Dies ist eine goldene Zeit für Oldtimer.
Leider ist es ein sehr zerbrechliches Glück, denn es gibt vielerlei Gefahren.

Szenario 2: Fahrzeug-Technik und Rechtsprechung

Stellen Sie sich vor, Sie holen Ihren Lieblings-Oldtimer an einem sonnigen Sonntagnachmittag aus der Garage, um ein Ründchen zu fahren und vielleicht irgendwo die Aussicht zu genießen. Doch auch andere finden das Wetter toll und sind unterwegs, mit Motorrädern, Familienkutschen oder modernen Sportcabrios.

Sie selbst fahren natürlich so, dass sich Ihr Fahrzeug wohlfühlt, und weil das eine sanftere Gangart mit sich bringt, sind Sie mit doppelter Umsicht unterwegs. Sie haben oft genug erfahren, dass Fahrer moderner Fahrzeuge ein bisschen ungeduldig werden bei Ihrem Anblick und vielleicht ein bisschen riskanter überholen, einscheren und abbremsen als gut wäre.

Allein, all Ihre Vorsicht ist vergebens: Ein Familienvater in seinem 2008er Generobil verschätzt sich beim Einbiegen, nimmt Ihnen die Vorfahrt, kommt nicht schnell genug vom Fleck und es kracht. Ihr Oldtimer steckt dem Generobil in der Fahrerseite.

Sie sind im Recht, es gibt Zeugen, den Insassen des modernen Fahrzeugs ist dank modernster Sicherheitstechnik nichts passiert. Sie selbst haben eine kleine Prellung, Ihren Beifahrer allerdings hat es erwischt: Er muss mit mittelschweren Frakturen unter Blaulicht ins Krankenhaus gefahren werden.

Die Schäden an den Fahrzeugen sind beträchtlich, beides sind wirtschaftliche Totalschäden. Das Generobil wird verschrottet – was Sie für Ihren Oldtimer natürlich nicht wünschen. Selbstverständlich gehen Sie davon aus, dass die Versicherung der Gegenseite den Schaden übernimmt, die Schuldfrage ist eindeutig. Leider ist die gegnerische Versicherung anderer Ansicht. Die eigentliche Unfallursache, so argumentiert man, sei Ihr Oldtimer. Das Fahrzeug sei unterlegen ausgerüstet, die Bremsen zu schwach, der Fahrzeugumriss zu klein, die 6-Volt-Beleuchtung völlig unangemessen. Dieselbe Situation sei, wären Sie in einem modernen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt worden, folgenlos oder höchstens als Bagatellfall ausgegangen.

Nach langem Hin und Her erklärt sich die gegnerische Haftpflicht zur Schadensbegleichung bereit. Sie erstattet jedoch nur den Zeitwert Ihres Autos abzüglich Restwert. Mit dem verbleibenden Betrag können Sie die Rettung Ihres Oldie nicht einmal zu Hälfte finanzieren.

Und es kommt noch schlimmer: Ihr Beifahrer erhebt ebenfalls Ansprüche gegen Sie. Seine Verletzungen sind langwierig, er klagt auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Ihr Rechtsbeistand argumentiert, der Mann habe um die potentiellen Gefahren wissen müssen, die sich aus der Fahrt in einem Auto ohne Sicherheitseinrichtungen ergeben. Dem hält die gegnerische Krankenversicherung entgegen, das Fehlen von Sicherheitsgurten sei Ihr Verschulden und klagt auf Regress.

Und nun stehen Sie vor Gericht, weil beide gegnerischen Parteien nicht nachgeben wollen. Sie fragen sich, wie das passieren konnte: Sie haben keinerlei Schuld auf sich geladen. Aber wird das Gericht das auch so sehen?

Eine ganz einfache Ausfahrt kann viel Unglück über Sie bringen, obwohl Sie absolut nichts Rechtswidriges getan haben. Dieses Unglück kann entstehen, weil die Gesetzgebung in diesem Bereich Grauzonen aufweist. Erst wenn vom Gesetzgeber eindeutig geklärt ist, dass ein technisch abgenommener und korrekt zugelassener Oldtimer auch mit der unterlegenen Technik seiner Epoche legal am Straßenverkehr teilnehmen darf, werden solche Szenarien wie das beschriebene weniger wahrscheinlich.

Diese gesetzlichen Grundlagen zu erreichen, darin besteht ein Teil der Arbeit des DEUVET. Die kommenden Gefahren und Aufgaben zu meistern, wird uns aber nur mit dem Mandat der Szene gelingen. Unterstützen Sie uns! Unsere Arbeit ist wichtig für alle, die auch in fünf oder zehn Jahren noch ihren Oldtimer oder Youngtimer fahren möchten.

Ihr DEUVET Team / Maik Hirschfeld                 

 
DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
Schloss Seeon . Klosterweg 6 . 83370 Seeon - Seebruck . www.deuvet.de
Telefon 08624 - 89 12412 . Fax 08624 - 89 190 33 . E-Mail: info@deuvet.de

Der Kalender 2012 ist da!

Bestellungen an unseren 1. Vorsitzenden Willi Schneider
Michaelman@t-online.de

Der Kalender hat einen Farbdruck und ist für nur 14.- zu haben.

 

 Bestandsliste aller RX7

 


 Gefunden!!! Ein Bericht von der ersten Teilnahme an der TechnoClassica 1996 von Dietmar Schmitz
Due Seiten zur Vergrößerung bitte anklicken !

     

Auto und Verkehr

  • Das neue Wechselkennzeichen kommt ab 2011

Wechselkennzeichen gilt für bis zu drei Autos

Das neue Nummernschild soll für bis zu drei Fahrzeuge gelten, wobei die Kfz-Versicherung jeweils nur für das teuerste Modell bezahlt werden muss. Mit den Kennzeichen dürfe dann jeweils nur ein Wagen gefahren werden - entweder der Erst- oder der Zweitwagen. Das Wechselkennzeichen soll bereits zum Jahreswechsel eingeführt werden. Hintergrund der Pläne ist das Ziel, mehr abgasarme Autos auf die Straßen zu bringen.

ADAC unterstützt Wechselkennzeichen

Der ADAC sieht beim Wechselkennzeichen Vorteile sowohl für Verbraucher als auch die Umwelt. "Bei steigenden Energiekosten und ausgedehnten Umweltzonen schafft das für mehrere Fahrzeuge nutzbare Kennzeichen einen deutlichen Anreiz, sich etwa einen sparsamen Kleinwagen für Stadtfahrten zuzulegen. Und davon profitiert auch wieder die Umwelt", sagte ADAC-Präsident Peter Meyer.

Autoversicherung bieten entsprechenden Tarif an

Auch die Versicherungen wappnen sich für das neue Wechselkennzeichen. So hat die ADAC-Versicherung bereits eine Police erarbeitet, nach der nur das jeweils teuerste Fahrzeug versichert und versteuert wird.

Erfolg in den Nachbarländern

In Österreich und der Schweiz hat sich laut ADAC das System Wechselkennzeichen bereits seit vielen Jahren mit Erfolg bewährt. So sind auf österreichischen Straßen über acht Prozent der Fahrzeuge mit einem solchen Wechselkennzeichen unterwegs.

 

 

                   

Endlich wird auch ein RX7 Oldtimer. Modell Sa mit 105 PS Baujahr 1978 erhält das H-Kennzeichen. Vorteil, er ist von der Feinstaubplakette befreit. Nachteil, die Kfz Steuer ist ca. doppelt so hoch.
Ohne H Kennzeichen kostet die Steuer nur 89,99 Euro pro Jahr.

                                                                                                             


                                                           

   

 

Hallo liebe Oldtimer Freunde,

Nun neigt sich das Jahr schon wieder dem Ende zu und die Weihnachtszeit

naht.

Damit stellt sich aber auch wieder die Frage nach sinnvollen

Weihnachtsgeschenken. Wäre da nicht eine schöne Oldtimergrafik genau das

Richtige?

Noch ist Zeit, denn wir brauchen mindestens zwei Wochen für die Produktion

und den Versand.

Hier unser Angebot:

Für einen Festpreis von 69 Euro (zzgl. 5 Euro Versand) könnt Ihr Euren

Oldtimer im Format 29,5 mal 39,5 cm auf Leinwand bekommen.

Ihr sendet uns ein Foto Eures Fahrzeugs (am besten digital in hoher

Auflösung). Auf dieser Grundlage entsteht durch künstlerische Bearbeitung

die MEIER Grafik.

Wäre schön, wenn dieses Angebot an die Clubmitglieder weiter geleitet werden

könnte.

Schaut doch auch mal auf unsere Homepage

....und noch einige sonnige Tage zum Saisonabschluss

Gerd Bertges

MEIER.werkstatt

Klaus Meier und Gerd Bertges GbR

Ichendorfer Str. 19

50169 Kerpen-Horrem

fon (02234) 4304377

mobil 0177-221-4711

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:

Klaus Meier, Gerd Bertges

USt-IdNr.: DE252766132

bertges@meier-werkstatt.de

www.meier-werkstatt.de

 

 

 

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